Seit dem 2. Juli 2016 bietet das belgische Recht Gläubigern einen zweiten Weg für unbestrittene Forderungen zwischen Unternehmen: das belgische IOS-Verfahren (außergerichtliche Beitreibung unbestrittener Geldforderungen), in dem ein Gerichtsvollzieher die Forderung beitreibt, ohne dass ein Richter die Akte je zu Gesicht bekommt. Es sollte die Gerichte entlasten, und das tut es. Was es nicht tut — und das überrascht ausländische Gläubiger —, ist, Ihnen automatisch mehr Geld oder Ihr Geld früher zu verschaffen.
Was der außergerichtliche Weg deckelt
Im IOS-Verfahren sind Zinsen und vertragliche Schadensklausel zusammen auf 10 % der Hauptforderung gedeckelt, und die Zinsen laufen ab der Zustellung der förmlichen Aufforderung nicht weiter. Was auch immer Ihre Geschäftsbedingungen vorsehen: Diese Obergrenze gilt. Bei einer kleinen Forderung ist das häufig ohne Weiteres hinnehmbar. Bei einer großen oder einer lange offenen Forderung lassen Sie Geld liegen.
Was der gerichtliche Weg zulässt
Vor Gericht entfällt diese Obergrenze. Der gesetzliche Verzugszins im Handelsverkehr — derzeit 10,5 % — läuft in voller Höhe, neben der Schadensklausel, die Ihre eigenen Bedingungen vorsehen. Bei einer länger offenen Forderung machen bereits die Zinsen den Unterschied.
Der Unterschied an einer konkreten Forderung
Nehmen Sie eine Rechnung über 8.000 €, die seit acht Monaten unbezahlt ist, bei einer Schadensklausel von 10 % in Ihren Geschäftsbedingungen.
| Vom Schuldner erstattungsfähig | Außergerichtlich (IOS) | Gerichtlich |
|---|---|---|
| Schadensklausel (10 %) | 800 € | 800 € |
| Verzugszinsen (10,5 %, 8 Monate) | innerhalb der Obergrenze | 560 € |
| Zusätzlich zur Hauptforderung | max. 800 € | 1.360 € |
Derselbe Schuldner, dieselbe Rechnung, dieselben acht Monate. Weil der außergerichtliche Weg Zinsen und Schadensklausel zusammen auf 10 % der Hauptforderung deckelt, werden die während Ihrer Wartezeit aufgelaufenen Zinsen schlicht aufgezehrt. Je länger die Rechnung offen steht, desto teurer wird diese Obergrenze für Sie.
Schneller? Manchmal — aber der erlangte Titel ist anfällig
Das übliche Argument für den außergerichtlichen Weg ist die Geschwindigkeit, und es ist nicht unbegründet: In einer Akte, in der nichts schiefgeht, kann der IOS-Weg tatsächlich früher zu einem vollstreckbaren Titel führen. Beide Wege verlangen allerdings mehr oder weniger dieselbe Wartezeit, bevor die Vollstreckung beginnen kann.
Der Weg hat zudem mehr Zwischenschritte, als es auf den ersten Blick scheint. Ihr Schuldner behält eine letzte Gelegenheit zum Widerspruch, und dieses Zeitfenster schließt sich erst mit der Zustellung des Protokolls der Nichtbestreitung (proces-verbaal van niet-betwisting); danach läuft eine weitere Frist. Nach unserer Erfahrung dauert der vollständige Weg etwa drei bis vier Monate, und erst an dessen Ende ist der Titel endgültig. Bis dahin bleibt er einem verspäteten Widerspruch ausgesetzt — genau das, was ein anwaltlich beratener Schuldner nutzen wird. In einer übersichtlichen, kleineren Akte ist der außergerichtliche Weg die vernünftige Wahl; in einer umfangreichen zählt die Belastbarkeit des Titels ebenso viel wie der Kalender.
Die Gerichte haben bestätigt, dass Ihnen die Wahl zusteht
Die Frage stellte sich fast unmittelbar nach Inkrafttreten des außergerichtlichen Verfahrens: Konnte ein Gläubiger mit unbestrittener Forderung auf diesen Weg gedrängt und ihm die Kosten des Gangs zum Gericht verweigert werden? Sie wurde rasch geklärt. Der Appellationshof Gent entschied am 24. April 2017 (A.R. 2016/AR/2008) in einem von unserer eigenen Kanzlei geführten Verfahren — die erste Berufungsentscheidung, die das Wahlrecht des Gläubigers bestätigte. Das Gesetz sagt, das außergerichtliche Verfahren könne genutzt werden, nicht dass es genutzt werden müsse, und ein Gläubiger, der aus sachlichen geschäftlichen Gründen den gerichtlichen Weg vorzieht — höhere erstattungsfähige Zinsen, ein belastbarerer Titel —, behält den Anspruch auf die Kosten dieses Weges. Der Kassationshof bestätigte denselben Grundsatz am 12. Oktober 2017 (C.17.0129).
Für Ihre Akte bedeutet das: Der Weg wird nach den Umständen Ihrer Forderung gewählt und Ihnen nicht vorgeschrieben.
Was das für Ihre Akte bedeutet
Daraus folgen drei Dinge. Erstens sollte der Weg je Akte gewählt werden, nicht aus Gewohnheit — die Höhe der Forderung, die Dauer des Ausstands und die Zahlungsfähigkeit des Schuldners verschieben die Antwort. Zweitens bestimmen Ihre Geschäftsbedingungen die Obergrenze auf der gerichtlichen Seite; eine Schadensklausel, die etwas taugt, ist es wert, sorgfältig formuliert zu werden. Drittens lohnt sich jeder Weg nur gegen einen Schuldner, der tatsächlich zahlen kann. Genau das stellt unsere SolvaClear-Prüfung fest, bevor Kosten entstehen: was das Unternehmen besitzt, was andere Gläubiger bereits gepfändet haben und ob sich ein Verfahren lohnt.
Welcher Weg passt zu Ihrer Rechnung? Laden Sie sie hoch. Unsere Kanzlei prüft die Forderung und wählt den Weg, der in kürzestmöglicher Zeit das Maximum einbringt.