Fassung August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen — B2B-Inkasso
Dies ist eine deutsche Übersetzung des niederländischen Originals „Algemene voorwaarden incasso B2B“. Die Übersetzung dient der Verständlichkeit; bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist der niederländische Text maßgebend.
Art. 1 — Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Verträge der BV Flex Business Attorneys (Drukkerijstraat 11 E, 9240 Zele, Belgien — Unternehmensnummer 1003.724.128) über die Beitreibung unbestrittener Geldforderungen gegenüber Unternehmen, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftrag des Mandanten (Mandat) zur Beitreibung wird durch mündliche oder schriftliche Bestätigung erteilt oder durch das Ausfüllen und Absenden der Angaben auf der Website; damit kommt der Inkassovertrag (nachstehend der „Vertrag“) zustande. Mit der Erteilung des Mandats ermächtigt der Mandant die BV Flex Business Attorneys, in seinem Namen und für seine Rechnung alle gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen vorzunehmen, die die BV Flex Business Attorneys für erforderlich hält. Die BV Flex Business Attorneys behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, sofern hierfür berechtigte Gründe bestehen.
1.2
Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann vom Auftraggeber jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden, vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 1794 des belgischen Zivilgesetzbuches.
Nach Beendigung des Auftrags bewahrt die BV Flex Business Attorneys die übergebenen Unterlagen für die gesetzliche Dauer von 5 Jahren auf.
Art. 2 — Honorare
2.1 Festes Honorar
Die BV Flex Business Attorneys berechnet als Honorar 10 % der beizutreibenden Hauptforderung und einer etwaigen Verfahrensentschädigung (nachdem der Schuldner zu deren Zahlung verurteilt wurde, zu dem vom Gericht festgesetzten Satz), mindestens jedoch 50,00 EUR zuzüglich MwSt. Das Honorar wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die beigetriebenen Beträge es decken, und von den eingegangenen Geldern einbehalten; der Restbetrag wird an den Mandanten weitergeleitet, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen.
2.2 Verauslagte Kosten
Von der BV Flex Business Attorneys verauslagte Kosten (z. B. Gerichtsgebühren) werden weiterberechnet. Die BV Flex Business Attorneys behält sich das Recht vor, vom Mandanten geschuldete Beträge mit den dem Mandanten zustehenden Beträgen zu verrechnen.
2.3 Kosten des Gerichtsvollziehers
Sobald ein Gerichtsvollzieher für die Durchführung eines außergerichtlichen Beitreibungsverfahrens (IOS), die Zustellung einer Mahnung oder einer Ladung oder die Vollstreckung eines vollstreckbaren Titels eingeschaltet wird, werden diese Kosten vom Mandanten unmittelbar an den Gerichtsvollzieher gezahlt.
2.4 Direktzahlung an den Mandanten
Zahlt der Schuldner während des Inkassoverfahrens unmittelbar auf das Konto des Mandanten, so ist die BV Flex Business Attorneys berechtigt, nach Wahl des Mandanten entweder den Restbetrag beim Schuldner beizutreiben oder die Schadensklausel und eine etwaige Verfahrensentschädigung dem Mandanten in Rechnung zu stellen, unbeschadet der Berechnung nutzlos aufgewendeter Kosten oder Leistungen für den Fall, dass der Mandant es versäumt hat, die Direktzahlung(en) gemäß Art. 3.2 unverzüglich der BV Flex Business Attorneys zu melden.
Nach einer Direktzahlung an den Mandanten berechnet die BV Flex Business Attorneys in jedem der folgenden Fälle stets 10 % der beizutreibenden Hauptforderung, mindestens jedoch 50,00 EUR:
— zwischen dem Mandanten und dem Schuldner wurde keine durchsetzbare Schadensklausel vereinbart;
— die betreffende Rechnungsstellung ist verjährt oder wurde nicht gemäß den Anforderungen aus Art. 3.3 erstellt;
— der beizutreibende Restbetrag beläuft sich auf weniger als 250,00 EUR;
— die Hauptforderung wurde vom Schuldner vollständig beglichen.
2.5 Einseitige Beendigung durch den Mandanten während des Inkassoverfahrens
Beendet der Mandant den Inkassoauftrag einseitig, so wird das zu diesem Zeitpunkt geschuldete Honorar sofort fällig.
Bleibt die BV Flex Business Attorneys 60 Tage lang ohne Weisung, nachdem sie den Mandanten darum ersucht hat, so gilt dies als einseitige Beendigung.
2.6 Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Konkurs, gerichtliche Reorganisation, Schuldenregelung oder die tatsächliche Unmöglichkeit der Beitreibung über den Gerichtsvollzieher) wird das feste Honorar unter Gewährung eines Nachlasses von 30 % berechnet. Das Honorar wird in diesem Fall fällig, sobald die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners der BV Flex Business Attorneys zur Kenntnis gebracht wird.
Die Akte wird zu diesem Zeitpunkt geschlossen; der Mandant unternimmt das Weitere, um seine Forderung beim gerichtlichen Mandatsträger, Insolvenzverwalter oder Schuldenvermittler anzumelden.
Hat der Mandant ein Flex Legal Service Abonnement abgeschlossen, so berechnet die BV Flex Business Attorneys das feste Honorar unter Gewährung eines Nachlasses von 50 % und meldet die Forderung an und verfolgt die Akte weiter, bis eine Quote ausgeschüttet wird oder eine steuerliche Bescheinigung über die Uneinbringlichkeit der Forderung vorliegt.
2.7 Ausländische Schuldner
Soweit es nicht möglich ist, einen ausländischen Schuldner vor einem belgischen Gericht in Anspruch zu nehmen, wird dies dem Mandanten zu Beginn der Akte mitgeteilt; die BV Flex Business Attorneys versucht sodann, die Akte außergerichtlich mittels einer eingeschriebenen Inverzugsetzung beizutreiben. Bleibt die Zahlung des Schuldners nach dieser Inverzugsetzung aus und decken etwaige geleistete Zahlungen das feste Honorar nicht, so wird die Akte geschlossen und ein Betrag von 75,00 EUR zuzüglich MwSt. berechnet.
Der Mandant wird in diesem Fall an eine Rechtsanwaltskanzlei in dem Land verwiesen, in dem das Verfahren zu führen ist.
2.8 Bestrittene Forderungen
Wird die Forderung vom Schuldner bestritten, so nimmt die BV Flex Business Attorneys mit Zustimmung des Mandanten die Vertretung seiner Interessen im Hinblick auf die Beitreibung der Forderung wahr; hierfür gelten die üblichen Stundensätze, mindestens jedoch das feste Honorar.
Art. 3 — Gegenseitige Rechte und Pflichten
3.1
Die BV Flex Business Attorneys verpflichtet sich, die Inkassoaufträge innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums so vollständig wie möglich beizutreiben; hierbei handelt es sich um eine Bemühenspflicht.
3.2
Der Mandant bringt sämtliche während des Inkassoverfahrens erheblichen Informationen unverzüglich und vollständig zur Kenntnis der BV Flex Business Attorneys und unterlässt jeden unmittelbaren Kontakt mit dem Schuldner. Wendet sich der Schuldner an den Mandanten, so verweist dieser den Schuldner an die BV Flex Business Attorneys.
3.3
Der Mandant sichert zu, dass die beizutreibenden Rechnungen nicht protestiert wurden, auf einem rechtmäßigen Grund beruhen, im Einklang mit allen gesetzlichen und buchhalterischen Verpflichtungen erstellt wurden und dass die darin angegebenen Daten zutreffend sind. Eine Unmöglichkeit, vom Schuldner Zahlung zu erlangen, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruht, lässt die Fälligkeit des festen Honorars unberührt.
Art. 4 — Haftung
Die BV Flex Business Attorneys haftet nicht für immaterielle oder mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn oder Umsatz, den Verlust von Kunden, Daten oder Verträgen. Die BV Flex Business Attorneys haftet nicht bei höherer Gewalt. Im Falle höherer Gewalt ist die BV Flex Business Attorneys berechtigt, die Ausführung des Auftrags oder der Aufträge um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern oder den Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, aufzulösen, ohne dass dem Mandanten ein Schadensersatz zusteht.
Art. 5 — Datenschutz
Zur Ausführung der ihr anvertrauten Aufträge verarbeitet die BV Flex Business Attorneys personenbezogene Daten von Mandanten und Dritten. Diese Daten werden notwendigerweise vom Mandanten bereitgestellt; andernfalls kann der Auftrag nicht angenommen werden. Die Daten werden unter Beachtung der anwaltlichen Schweigepflicht vertraulich verarbeitet. Dritte (mit Ausnahme von IT-Dienstleistern und Softwarelieferanten im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen für die BV Flex Business Attorneys) haben keinen Zugang zu diesen Daten, noch werden diese Daten an Dritte übermittelt. Die Daten der Mandanten dürfen — sofern die betroffene Person nicht widerspricht — für Direktmarketingzwecke verwendet werden. Die elektronischen Daten werden für die Dauer des Auftrags der BV Flex Business Attorneys aufbewahrt und danach für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, woraufhin die Daten unter den abgeschlossenen Akten archiviert werden. Papierakten können 5 Jahre nach Schließung der Akte vernichtet werden.
Für die softwaregestützte Verarbeitung von Daten besteht seitens der BV Flex Business Attorneys eine Vereinbarung mit BaseNet bvba, Schaliënhoevedreef 20T, 2800 Mechelen, Tel. +32 15 540 045, E-Mail info@basenetadvocatuur.be.
Art. 6 — Schlussbestimmungen
Sollte die BV Flex Business Attorneys es unterlassen, die strikte Anwendung einer der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen, so kann dies nicht als Verzicht auf ihre Rechte angesehen werden. Dies hindert die BV Flex Business Attorneys keinesfalls daran, später doch noch die strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.
Die Gültigkeit dieser Bedingungen wird durch die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer ihrer Bestimmungen nicht berührt.
Der Vertrag unterliegt belgischem Recht; ausschließlich zuständig sind die Gerichte am Sitz der BV Flex Business Attorneys.
BV Flex Business Attorneys · Drukkerijstraat 11 E, 9240 Zele, Belgien · Unternehmensnummer 1003.724.128