Klären Sie zuerst eines: Wurde die Rechnung je beanstandet?
Zwischen Unternehmen geht das belgische Recht davon aus, dass eine Rechnung, der nicht innerhalb angemessener Frist widersprochen wird, als angenommen gilt. Diese Vermutung trägt den schnellen Weg, der unten beschrieben wird, und deshalb fragen wir nicht zuerst nach dem Alter der Forderung, sondern danach, ob je etwas zurückkam — eine E-Mail über eine falsche Lieferung, ein Anruf wegen der Menge, ein Satz in einem Schreiben. Irgendetwas.
Schweigen ist eine gute Nachricht. Hat Ihr Kunde nie widersprochen, kann ein außergerichtliches Verfahren einen vollstreckbaren Titel hervorbringen, ohne dass ein Richter die Akte je sieht. Gab es Widerspruch — auch verspätet, auch unbegründet —, schließt sich dieser Weg und die Forderung muss vor Gericht. Beides ist gangbar. Es sind nur nicht dieselben Verfahren, und das vor dem Start zu wissen, spart Wochen.
Was Sie tun, bevor Sie die Akte aus der Hand geben
- Sammeln Sie den Schriftwechsel, nicht nur die Rechnung. Die Bestellung, den Lieferschein, den E-Mail-Verlauf. Was eine bestrittene Sache entscheidet, ist fast nie die Rechnung selbst.
- Prüfen Sie Ihre eigenen AGB auf Zahlungsfrist, Verzugszinsen und Schadenpauschale — und ob Ihr Kunde sie je erhalten hat. Nie mitgeteilte Bedingungen binden niemanden.
- Schicken Sie keine weiteren Mahnungen. Ab der zweiten wirken sie nicht mehr und signalisieren vor allem, dass nichts folgen wird.
- Halten Sie die Daten fest. Rechnungsdatum, Fälligkeit, das Datum jeder Teilzahlung. Eine Teilzahlung ist oft ein Anerkenntnis der Schuld, und das wirkt zu Ihren Gunsten.
Warum das Land des Gläubigers der falsche Ausgangspunkt ist
Eine Mahnung aus dem Ausland, in einer Sprache, die der Schuldner mit seinem Buchhalter nicht verwendet, wird üblicherweise abgelegt statt bezahlt. Was ein belgisches Unternehmen in Bewegung setzt, ist ein Schreiben eines belgischen Rechtsanwalts, auf Niederländisch oder Französisch, das das nächste Verfahren und das zuständige Gericht beim Namen nennt. Die Forderung richtet sich gegen eine in Belgien ansässige Gesellschaft; die Vollstreckung findet in Belgien statt, durch belgische Gerichtsvollzieher, nach belgischen Regeln.
Was wir tun
Sie laden die offenen Rechnungen hoch und, falls vorhanden, Ihre AGB. Wir lesen die Angaben automatisch aus, Sie prüfen sie, und die Akte wird noch am selben Tag angelegt. Danach versenden wir die Mahnung, bleiben dran und gehen — solange die Forderung unbestritten ist und bleibt — den außergerichtlichen Weg zum vollstreckbaren Titel. Bestreitet der Schuldner doch, endet die Akte nicht: sie geht in ein gerichtliches Verfahren über, bei denselben Anwälten, ohne dass Sie eine zweite Kanzlei suchen müssen.
Wir arbeiten auf Deutsch, Englisch, Niederländisch und Französisch und nehmen ausschließlich B2B-Forderungen gegen in Belgien ansässige Schuldner an. Das ist bewusst ein schmales Angebot: es ist das, was wir schneller und besser können als ein allgemeines Inkassobüro.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Schuldner noch zahlen kann
Eine Forderung gegen eine leere Gesellschaft zu gewinnen, bringt nichts. Bevor Sie sich auf ein Verfahren einlassen, sagt Ihnen eine Bonitätsprüfung des Schuldners, was Jahresabschluss, Unternehmensregister und eingetragene Lasten darüber hergeben, ob noch etwas zu holen ist. Das ist eine eigene Leistung, bewusst günstiger als die Erkenntnis auf dem harten Weg.